Schiedsgutachten
Ein Schiedsgutachten dient dem Zweck Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten
schnell und unproblematisch außergerichtlich und doch rechtsverbindlich zu lösen.
Hierfür wird vorausgesetzt, dass die Parteien sich auf einen gemeinsamen Sachverständigen einigen
und diesen gemeinsam als Schlichter, bzw. Mediator beauftragen. Idealerweise sollte der gewählte
gemeinsame Sachverständige sowohl kompetent als auch neutral sein.
Wichtig hierbei ist, dass man das Aufgabengebiet und die zu klärende Frage möglichst genau definiert.
Geklärt werden muss vorab auch, ob man beiderseits das vom Gutachter gefundene Ergebnis als rechtsverbindlich akzeptiert.
Es muss beiden Parteien klar sein, dass man durch eine solche Verabredung an das gefundene Ergebnis gebunden ist.