Vermittlung als Konfliktlösungsalternative – ein sinnvoller Weg?
„Neben dem Schiedsgutachten und einem Schiedsgerichtsverfahren gibt es weitere außergerichtliche Möglichkeiten zur Streitbeilegung. In Bausachen kommen hier namentlich sogenannte Schlichtungs- oder Mediationsverfahren in Frage.
Im Gegensatz zu Schiedsgutachten und Schiedsgerichtsverfahren gibt es bei diesen "sanfteren" Methoden der Konfliktbewältigung keine Instanz, die einen Streit letztverbindlich entscheidet. Schlichtung und Mediation setzen vielmehr auf einvernehmliche Vermittlung unter Einbeziehung der streitenden Parteien.
Oftmals kann es zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten schon extrem förderlich sein, wenn ein neutraler und vor allem kompetenter Dritter nach Anhörung der Parteien einfach nur seine Einschätzung der Sachlage darstellt und gemeinsam mit den Parteien nach Lösungswegen sucht.“
„Wenn auf beiden Seiten der Wille zur Lösung vorhanden ist, kann diese Form der Streitschlichtung erfolgreich sein.“
Ein weiterer Vorteil sämtlicher außergerichtlicher, so auch der Schlichtungs- oder Mediationsverfahren, ist die Tatsache, dass die Verfahren nicht öffentlich sind.
Es gibt für Beteiligte an Bauverfahren oftmals gute Gründe (Vermeidung von Präzedenzfällen, Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen), warum man einen Streitfall nicht vor den ordentlichen Gerichten mit der dort zwingend gebotenen Öffentlichkeit austragen will."
(Quelle: Baurecht-Ratgeber)
Ein besserer Weg um bestimmte Streitigkeiten oder schwelende Konflikte auszuräumen
Es gibt für alle Beteiligten in einem solchen Fall einen sinnvollen Weg, sich außergerichtlich zu einigen und nach einer für beide Parteien tragbaren Lösung zu suchen. Die schnellere und kostengünstigere Alternative zum Gerichtsprozess stellt die Beilegung eines Streites in Form der außergerichtlichen Streitschlichtung dar.
Wer diesen Weg wählt, hat verschiedene Verfahrensoptionen, wobei alle das Ziel haben, eine Einigung zwischen den Parteien schneller und kostengünstiger als im Gerichtsprozess zu erreichen.
Wichtigste Voraussetzung ist Kompromissbereitschaft der Parteien!
Bei der Durchführung hilft eine unabhängige dritte Person einen Kompromiss auszuarbeiten, mit dem alle Beteiligten leben können.
Die Verfahren im kurzen Überblick:
- Güteverfahren im Handwerk
Anbieter: Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände
Ein Experte aus dem Handwerk leitet das Verfahren und unterbreitet den Parteien einen Lösungsvorschlag,
der angenommen oder abgelehnt werden kann.
Anwendung meist bei Streitigkeiten um vermeintliche handwerkliche Mängel oder Vergütung.
- Mediation
Hierbei erarbeiten die Parteien einen gemeinsamen Lösungskompromiss mit Hilfe eines Mediators, der als Moderator tätig wird.
Dieser gibt allerdings keine Lösungsempfehlungen.
- Verbraucherstreitschlichtung
Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Verbrauchern können bei einer allgemeinen Schlichtungsstelle behandelt werden.
Es unterbreitet ein Streit Mittler einen Schlichtungsvorschlag auf Basis einer objektiv-rechtlichen Analyse.
Hier biete ich durch Feststellung der Fakten durch eine objektive Begutachtung die Möglichkeit strittige Sachverhalte zu dokumentieren,
Beweise zu sichern, zu beurteilen und so schnell, unbürokratisch und kostengünstig Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Mit einer solchen Grundlage lässt sich in den meisten Fällen ein erfolgreiches Schlichtungsgespräch zu führen.