Gerichtsgutachten
Bei einem Gerichtsgutachten erhält der Sachverständige seinen Auftrag durch ein Gericht.
Das Gerichtsgutachten erfüllt hierbei besondere Anforderungen und wird von Sachverständigen in einer für die Auftraggeber verständlichen Form, schriftlich abgefasst.
Der Sachverständige führt zunächst einen Ortstermin unter Anwesenheit der prozessbeteiligten Parteien durch, wobei er die Tatsachen aufnimmt und den Parteien Fragen stellen kann.
Diese Feststellungen und Antworten bilden später die Grundlage für sein schriftliches Gutachten.
Im Gutachten nimmt der Sachverständige nur zu den fachlichen Fragen des Beweisbeschlusses Stellung.
Wertungen, Urteile oder juristische Streitigkeiten sind Aufgaben des Gerichtes.