Privatgutachten
Als Privatgutachten bezeichnet man die Art von Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber erstellt werden.
Der Auftraggeberkreis für ein Privatgutachten ist unbegrenzt. Jedem Interessenten steht es frei, in einem Streitfall, zu dessen Lösung es einen Sachverständigen bedarf, einen Sachverständigen zu beauftragen.
Es wundert daher nicht, dass Privatgutachten in nahezu allen Lebens- und Fachbereichen erhebliche Bedeutung haben. Regelmäßig geht es um die Feststellung konkreter Tatsachen sowie um die Bewertung ihrer Ursachen und Folgen. Gerade ein gutes Privatgutachten bietet eine fundierte Grundlage für Entscheidungen jeder Art.
Die Bedeutung eines Privatgutachtens in einem Gerichtsverfahren ist jedoch beschränkt, da der Sachverständige nur von einer Partei beauftragt wurde und aus diesem Grund ein evtl. von Gericht angeordnetes Sachverständigengutachten nicht ersetzt.
Erstattet ein Sachverständiger ein Privatgutachten, so wird er in der Praxis als außergerichtlich tätiger oder als Privatgutachter bezeichnet. Auch das von ihm erstellte Privatgutachten gilt folgerichtig als außergerichtlich erstelltes Gutachten.
Diese Bezeichnungen verdeutlichen die klassische Zweiteilung aller Gutachten in solche, die für Private erstellt werden - Privatgutachten - und solche, die für Gericht erstellt werden – Gerichtsgutachten -.
Privatgutachten werden unter anderem benötigt für:
- Beweissicherung
- Schadensfeststellung
- Vorbereitung eines juristischen Verfahrens
- Absicherung von Ansprüchen
- Beratung zur Unterstützung von Entscheidungen
- Unterstützung bei Fehlerbehebungen und Sanierungsmaßnahmen
- Kosten- und Wertfeststellung